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KOSTEN

Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe sowie Zusatzversicherungen für Heilpraktiker voll oder anteilig übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) bzw. analog der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Alle Versicherungen:

Eine Klärung der Kostenübernahme ist vor Behandlungsbeginn zu empfehlen. Einige Versicherungen fordern ein Privatrezept / Vorordnung für Osteopathie von einem Arzt. 

Bei Selbstzahler bzw. gesetzlich Versicherten stelle ich 100 € pro Behandlung (Osteopathie) in Rechnung. Infusionen werden individuell zusammengestellt. Hierzu kann ich telefonisch Auskunft erteilen.

 

Folgende gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen die Behandlungen bei mir anteilig:

- AOK Niedersachsen

- AOK Nord West

- BIG direkt gesund

- DAK

- IKK Südwest

- TK - Die Techniker

- HEK

- HKK Krankenkasse

- KKH Kaufmännische Krankenkasse

- Securvita​


Keine Bezuschussung erfolgt durch:
- Barmer

- Mercedes BKK

- MH-Plus

- die restlichen AOK und IKK​

BKK

24

- Bosch 

- Continentale 

- Debeka 

- Diakonie

- EWE

- Firmus

- Mahle

- G. Seidensticker

- Salus

- SBH

- SBK

- SDK 

- VBU - MKK

- Viactiv

- Scheufelen

- Tui

- Pronova

- Voralb

- Wirtschaft und Finanzen

- R+V 

- VDN

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