
KOSTEN
Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe sowie Zusatzversicherungen für Heilpraktiker voll oder anteilig übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) bzw. analog der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Alle Versicherungen:
Eine Klärung der Kostenübernahme ist vor Behandlungsbeginn zu empfehlen. Einige Versicherungen fordern ein Privatrezept / Vorordnung für Osteopathie von einem Arzt.
Bei Selbstzahler bzw. gesetzlich Versicherten gelten folgende Preise:
- Osteopathie Standardtermin 100 € (Paketangebot mit Rabatt möglich)
- Osteopathie Kinder 90 € (bis 6. Lj.)
- Notfall- bzw. Kurztermin 65 € (nur für Bestandspatienten)
(nur lokale Schmerzbehandlung)
- Infusionen werden individuell zusammengestellt.
Folgende gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen die Behandlungen bei mir anteilig:
- AOK Niedersachsen
- AOK Nord West
- BIG direkt gesund
- DAK
- IKK Südwest
- TK - Die Techniker
- HEK
- HKK Krankenkasse
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Securvita
Keine Bezuschussung erfolgt durch:
- Barmer
- Mercedes BKK
- MH-Plus
- die restlichen AOK und IKK
- BKK Verband Plus
BKK
- 24
- Bosch
- Continentale
- Debeka
- Diakonie
- EWE
- Firmus
- Mahle
- G. Seidensticker
- Salus
- SBH
- SBK
- SDK
- VBU - MKK
- Viactiv
- Scheufelen
- Tui
- Pronova
- Voralb
- Wirtschaft und Finanzen
- R+V
- VDN
